Inhaltsverzeichnis
§ 1 Allgemeines
§ 2 Grundsatz
§ 3 Nutzung
§ 4 Pflichten des Vereins
§ 5 Pflichten der Mitglieder und Nutzer
§ 6 Gebühren, Verwarnungen und Bußgelder
§ 1 Allgemeines
Der Vorstand erlässt gemäß §9 der Vereins- und Geschäftsordnung des Schachklub Immenstadt 09 diese Hausordnung: In ihr sind die Nutzung und Pflege des Vereinsheims geregelt.
Sie kann jederzeit bei Bedarf - wenn der Vorstand dies mehrheitlich bestimmt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es schriftlich beantragen - geändert werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die in der Satzung erfassten Sachverhalte und Kriterien unberührt bleiben.
§ 2 Grundsatz
Die Sauberkeit und Ordnung der Räume des Vereinsheim muss nach der Nutzung identisch zum Zustand vor der Nutzung sein.
§ 3 Nutzung
Das Vereinsheim darf von den Mitgliedern zu folgenden Zwecken verwendet werden:
(1) | Durchführung von Vereinsabenden |
(2) | Durchführung von Schachspielen im Rahmen der vom Verein veranstalteten Turniere |
(3) | Durchführung von Schachspielen im Rahmen der von übergeordneten Verbänden veranstalteten Turniere |
(4) | Durchführung von Schach-Übungsstunden |
(5) | Abhaltung von Versammlungen des Vereins |
(6) | Durchführung von offiziellen Feiern des Vereins |
(7) | Veranstaltungen zur Förderung der Jugend |
(8) | Durch besonderen Beschluss der Vorstandschaft |
§ 4 Pflichten des Vereins
(1) | Der Verein stellt Räume zur Verfügung, die zur Erfüllung der satzungegemäßen Zwecke geeignet sind. |
(2) | Der Verein stellt geeignete Reinigungsuntensilien zur Verfügung. |
(3) | Der Verein stellt geeignete Ablagemöglichkeiten für Schuhe zur Verfügung. |
(4) | Der Vorstand des Vereins trägt dafür Sorge, dass mindestens einmal im Jahr eine Generalreinigung des Vereinsheims durchgeführt wird. |
(5) | Der Verein überlässt Mitgliedern, die regelmäßig einen Zugang zum Vereinsheim benötigen, einen eigenen Schlüssel. |
(6) | Der Verein überlässt Mitgliedern, die einen berechtigten Grund zur Nutzung des Vereinsheims außerhalb der Regelzeiten haben, temporär einen Schlüssel. Regelzeiten:
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§ 5 Pflichten der Mitglieder und Nutzer
(1) | Es ist stets darauf zu achten, sich so zu verhalten, dass eine Verschmutzung des Vereinsheims minimiert wird. |
(2) | Eine Verschmutzung des Vereinsheims ist unmittelbar fachgerecht durch den Verursacher zu beseitigen. Dieser hat allerdings auch die Möglichkeit diese Reinigung auf eigene Kosten zu beauftragen. |
(3) | Bei Beschädigung des Inventars ist dieses zeitnah fachgerecht durch den Verursacher zu reparieren oder zu ersetzen. Dieser hat allerdings auch die Möglichkeit diese Reparatur auf eigene Kosten zu beauftragen. |
(4) | In den Monaten Oktober bis April ist den Mitgliedern das Betreten des Spielraums des Vereinsheims mit Straßenschuhen nicht erlaubt. |
(5) | Bei Wegfall der Funktion oder Austritt eines Mitglieds hat dieses seinen Vereinsheim-Schlüssel zeitnah zurückzugeben. |
§ 6 Gebühren, Verwarnungen und Bußgelder
(1) | Die Nutzung des Vereinsheims durch Mitglieder und deren Angehörige erfolgt gebührenfrei. |
(2) | Beim ersten Verstoß gegen diese Hausordnung durch ein Mitglied erhält dieses eine Verwarnung durch den Vorstand. Die Ursache des Verstoßes ist vom Verursacher unmittelbar zu beseitigen, sonst gilt dies als weiterer Verstoß. Sollte sich das Mitglied innerhalb eines Jahres keines weiteren Verstoßes schuldig machen, so verfällt die Verwarnung. |
(3) | Bei jedem weiteren Verstoß nach einer gültigen Verwarnung hat das Mitglied ein Bußgeld in Höhe von € 5,- zu entrichten. |
(4) | Bei Nichtzurückgabe des Vereinsheim-Schlüssels ist ein Bußgeld in Höhe von € 50,- zu entrichten. |
Diese Hausordnung tritt am 06.06.2022 in Kraft.
Änderungshistorie | ||
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Datum | Antragsteller | Änderungen |
29.11.2008 | Wolfgang Max Schmitt | Hinzufügung Familienschach und Änderung Genehmigung auf Vorstandschaft |
18.07.2019 | Harry Riegger | Anpassung Regelzeiten |
06.06.2022 | Harry Riegger | Anpassung Regelzeiten |