Inhaltsverzeichnis

§ 1  Allgemeines
§ 2  Speicherung personenbezogener Daten
§ 3  Nutzung der Daten
§ 4  Meldung von Daten an Verbände
§ 5  Einsicht in Mitgliederverzeichnis
§ 6  Veröffentlichung von Daten und Bildern
§ 7  Weitere Verwendung der Daten
§ 8  Auskunftsrecht
§ 9  Löschung der Daten
§ 10  Schutz der Daten vor Zugriff Dritter

§ 1  Allgemeines

Der Vorstand erlässt gemäß §10 der Vereins- und Geschäftsordnung des Schachklub Immenstadt 09 diese Datenschutzordnung: In ihr ist der Schutz der Daten der Mitglieder geregelt.
Sie kann jederzeit bei Bedarf - wenn der Vorstand dies mehrheitlich bestimmt oder mindestens ein Drittel der Mitglieder es schriftlich beantragen - geändert werden. Dabei ist jedoch sicherzustellen, dass die in der Satzung erfassten Sachverhalte und Kriterien unberührt bleiben.

§ 2  Speicherung personenbezogener Daten

Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereines und der Verpflichtungen, die sich aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Landes-Sportverband e.V. (BLSV) und aus der Mitgliedschaft im Bayerischen Schachbund e.V. (BSB) ergeben, werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes neue Fassung (BDSG) folgende personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert:
  • Name,
  • Adresse,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtsort,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Telefonnummern,
  • E-Mailadresse,
  • Bankverbindung,
  • Zeiten der Vereinszugehörigkeit.

§ 3  Nutzung der Daten

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu nutzen, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu verarbeiten. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.

§ 4  Meldung von Daten an Verbände

Als Mitglied des BLSV ist der Verein verpflichtet, im Rahmen der Bestandsmeldung folgende Daten seiner Mitglieder an den BLSV zu melden:
  • Name,
  • Vorname,
  • Geburtsdatum,
  • Geschlecht,
  • Sportartenzugehörigkeit.
Für dir Teilnahme an Turnieren des Deutschen Schachbundes e.V. (DSB) und deren Unterverbänden (z.B. BSB, Schachbezirk Schwaben), werden dem BSB für deren Verwaltungs- und Organisationszwecke bzw. zur Durchführung des Wettkampfbetriebes die erforderlichen Daten betroffener Vereinsmitglieder im folgenden Umfang ebenfalls zur Verfügung gestellt:
  • Name, Vorname,
  • Adresse,
  • Staatsangehörigkeit,
  • Geburtsdatum,
  • Geburtsort,
  • Geschlecht,
  • Funktion im Verein.

§ 5  Einsicht in Mitgliederverzeichnis

Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte kann bei Verlangen der Vorstand gegen die schriftliche Versicherung, dass die Adressen nicht zu anderen Zwecken verwendet werden, Mitgliedern bei Darlegung eines berechtigten Interesses Einsicht in das Mitgliederverzeichnis gewähren.

§ 6  Veröffentlichung von Daten und Bildern

Im Zusammenhang mit seinem Sportbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein personenbezogene Daten und Fotos seiner Mitglieder auf seiner Homepage und übermittelt Daten und Fotos zur Veröffentlichung an Print- und Telemedien sowie elektronische Medien. Gemäß Art 21 DSGVO steht den Mitgliedern im Einzelfall ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung aufgrund besonderer Situationen zu. Wird Widerspruch seitens eines Mitglieds eingelegt, wägt der Verein ab, welches Interesse im Einzelfall überwiegt.

§ 7  Weitere Verwendung der Daten

Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung des Mitglieds – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung hierzu verpflichtet ist oder sofern die Verarbeitung , der Erfüllung eines Vertrages mit der betroffenen Person oder zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins oder eines Dritten, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

§ 8  Auskunftsrecht

Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person verarbeiteten Daten, deren etwaige Empfänger und den Zweck der Verarbeitung sowie auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.

§ 9  Löschung der Daten

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis für die satzungsgemäßen Zwecke des Vereins nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.

§ 10  Schutz der Daten vor Zugriff Dritter

Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Diese Datenschutzordnung tritt am 01.05.2018 in Kraft.

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